Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

 

Hier stellen wir Informationen insbesondere hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung bzgl. der Abrechnung von Heizkosten und Betriebskosten bereit.

Das Thema "Heizkosten" und "Betriebskosten" kann Anlass zu vielfältigen Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern bzw. zwischen Verwaltern und Miteigentümern sein. Insbesondere durch das starke Ansteigen der Kosten in den letzten Jahren ist es oft zwischen den einzelnen Parteien strittig, welche Kosten und in welcher Höhe diese umgelegt werden können.

Es wird dabei oft verkannt, dass die Kosten für Heizung und den Betrieb eines Gebäudes für den Vermieter bzw. die Verwaltung nur einen durchlaufenden Posten darstellt.

Es ist allerdings wichtig, Vertrauen zwischen den Parteien zu schaffen, indem eine klare und transparente Abrechnung der Kosten erfolgt. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die einschlägigen Regelungen für die Abrechnung von Betriebskosten finden sich in § 2 Nr. 1 bis 17 der Betriebskostenverordnung. Was die Heizkosten anbelangt, werden diese nach der Heizkostenverordnung umgelegt und abgerechnet.