Objekt-Erstaufnahme

Die Basis für eine gesetzeskonforme Abrechnung ist das Verhandensein der notwendigen Erfassungsgeräte und die richtige und vollständige Erfassung der Stammdaten eines Objektes sowie die Verbrauchserfassung zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

Zu den notwendigen Erhebungsdaten zählen:

  • die Objektbezeichnung
  • die Einheitenbezeichnungen
  • Lage der Einheit
  • Wohn-/Nutzfläche der Einheiten
  • Beheizbare Wohn-/Nutzfläche der Einheiten
  • die aktuellen Nutzer
  • Nutzerwechsel im Abrechnungszeitraum (AZR)
  • Anzahl Personen in den Einheiten
  • Messgeräte mit Zählernummern und Standort
  • Art der Messgeräte (auch Sonderzähler)
  • Stand der Messgeräte zu Beginn und Ende des AZR
  • Bewertungsfaktoren bei Heizkostenverteilern
  • Eichfrist der Messgeräte
  • Art der Heizungsanlage (verbundene Anlage, Solarunterstützung etc.)
  • Art des Brennstoffes (Öl, Gas etc.)
  • Umlageverhältnis nach Grund- und Verbrauchskosten
  • Umzulegende Betriebskosten für Heizung und WW
  • Umzulegende sonstige Betriebs- und Nebenkosten
  • Verteilerschlüssel für die Betriebskostenabrechnung

Selbstverständlich helfen wir bei der Ermittlung und Festlegung der vorgenannten Stammdaten bzw. auch hinsichtlich der noch notwendigen Installation von Verbrauchszählern. Der größte Teil der vorstehenden Stammdaten müssen nur einmal ermittelt und in das System eingestellt werden. Danach sind lediglich die Veränderungen im laufenden Abrechnungszeitraum zu erfassen.

Für die Erfassung der Daten können die nachfolgend per Download verfügbaren Formulare benutzt werden.