Betriebskostenabrechnung

 

Zusätzlich zu der Abrechnung verbrauchsabhängigen Kosten (Heizung, Warmwasser und Kaltwasser) können auch die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten mit abgerechnet werden.

Die einzelnen Kostenarten können nach  Einheiten, allgemeinen Wohn-/Nutzflächen, Anzahl der Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Kaltwasserzähler, Personen sowie 4 freiwählbaren Verteilerschlüsseln umgelegt werden. Dies richtet sich insbesondere nach den getroffenen Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. nach der Teilungserklärung und den Beschlüssen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Betriebskosten werden als integrierter Bestandteil der Heizkostenabrechnung ausgewiesen. Siehe hierzu den Themenpunkt "Heizkostenabrechnung".

Es ist jedoch auch möglich nur eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Wir sind der ideale Partner auch für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich selbst verwalten wollen, jedoch für die Buchhaltung und Abrechnung einen externen Dienstleister beauftragen wollen. Das gleiche gilt für Vermieter.