Warmwasserkostenabrechnung

 

Abrechnung bei verbundenen und unverbundenen Anlagen nach Verbrauchserfassung bzw. nach Wohn-/Nutzflächen oder Personentagen. Bei verbundenen Anlagen (Warmwasseraufbereitung erfolgt über die Heizungsanlage) erfolgt die Warmwasseraufbereitung über die Heizungsanlage, sodaß bei der Heizkostenabrechnung der Energieanteil für die die Erwärmung des Warmwassers als Anteil berechnet werden muss.

Gegebenenfalls erfolgt eine Berücksichtigung der von einer Solaranlage zugeführten Energie zur Warmwasseraufbereitung.