Nutzergruppen

 

Bei der Abrechnung können 2 unterschiedliche Nutzergruppen berücksichtigt werden.

Vorab erfolgt eine Vorverteilung nach den einzelnen Nutzergruppen. Dabei erfolgt die Kostenverteilung nach der Heizkostenverordnung mit 0 -100 % nach Grundkosten bzw. Verbrauch. Die Kostennachverteilung erfolgt für jede Nutzergruppe ebenfalls mit 0 - 100 % nach Grundkosten bzw. Verbrauch.

Diese Methoden sind notwendig, wenn in einem Objekt gleichzeitig unterschiedliche Erfassungsgeräte vorhanden sind, also z.b. Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler oder bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Fußbodenheizung und von Heizkörpern.