Messgeräte-Wechsel

 

Mit Ablauf der Eichfrist wird ein Austausch der Verbrauchszähler erforderlich. Hierzu werden Unterlagen zur Verfügung gestellt, auf denen der Ausbaustand der alten Zähler und der Einbaustand der neuen Zähler von der Installationsfirma festgehalten und bestätigt werden. Anhand dieser Unterlage werden die Verbrauchsdaten in unserem System für die nächste Abrechnung erfasst. Danach werden entsprechende Nachweisprotokolle bzgl. des Wechsels erstellt.