Kosten der Wasserversorgung ( §2 Nr. 2 BetrKV)

 

Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern, die Kosten der Verwendung, der Eichung, der Berechnung und Verteilung und der Wartung.

Auch gehören hierzu die Kosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und Wasseraufbereitungsanlage und die notwendigen Aufbereitungsstoffe.