Kosten der Heizung (§2 Nr. 4 BetrKV)

 

Hierzu zählen folgende Kosten:

  • verbrauchte Brennstoffe und ihre Lieferung
  • Betriebsstrom der Heizungsanlage
  • Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  • regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
  • Einstellung der Anlage durch Fachkraft
  • Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  • Messungen nach dem Bundesimmissionsgesetz
  • Anmietung oder andere Art der Gebrauchsüberlassung für einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  • Kosten der Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  • Kosten der Eichung
  • Kosten der Berechnung und Aufteilung

Leasingkosten für eine Heizungsanlage zählen nicht zu diesen Kosten.