Kosten der Gebäudereinigung + Ungezieferbekämpfung (§2 Nr. 9 BetrKV)

 

Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs soweit diese laufend anfallen.

Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur umlagefähig, wenn sie z.B. aufgrund behördlicher Anordnung zur regelmäßigen Ungezieferbekämpfung laufend entstehen.

Achtung: Dachrinnenreinigung ist keine Gebäudereingung, können jedoch als sonstige Betriebskosten umgelegt werden.